Weggeworfene Zigarettenkippen, zerbrochene Glasflaschen, Dosen oder der liegengebliebene Kaffeebecher und sonstiger Müll: Gedankenlos aber auch vorsätzlich weggeworfener Müll verunstaltet zunehmend Büdingen. Während die meisten Bürger ihre Abfälle verantwortungsbewusst und ordnungsgemäß entsorgen ist anderen das Stadtbild offenbar gleichgültig. Mit einem Bußgeldkatalog will die CDU gegen illegale Müllentsorgung vorgehen.
Selbst große Müllmengen werden immer wieder auf Kosten der Allgemeinheit in öffentlichen Mülleimern vor allem aber an Straßenrändern auf Parkplätzen und Feldern weggeworfen. Für die Stadt entsteht ein ständig wachsender Aufwand, um die Stadt zumindest halbwegs sauber zu halten. Kosten, die letztlich alle Bürger über Gebühren, steigende Steuern oder Einsparungen finanzieren müssen.
Deshalb hat die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung beantragt, einen Bußgeldkatalog gegen illegale Abfallentsorgung einzuführen. „Für uns kann das Motto vieler Umweltsünder ‚die Stadt räumt es schon weg’ keine Lösung mehr sein. Hier muss stärker durchgegriffen werden“, begründet Fraktionsvorsitzender Benjamin Harris den Antrag.
Damit soll der Magistrat aufgefordert werden, einen Bußgeldkatalog zu erarbeiten, der die rechtlichen Grundlagen beachtet und feste Mindestsätze mit denen illegale Müllentsorgung geahndet wird, festschreibt.
Dabei hat die Fraktion nicht nur große Delikte im Blick. Mit entsprechenden kleineren Bußgeldern soll gedankenlosen Menschen bewusst werden, welchen Aufwand ihre Bequemlichkeit für die Allgemeinheit verursacht. Eine weggeworfene Zigarettenkippe könnte beispielsweise 15 €, ein nicht weggemachter Hundehaufen 40€ und illegal abgeladene Sperrmüllansammlungen mindestens 180€ kosten. Weil der Aufwand insbesondere bei krimineller Abfallentsorgung zum Teil gewaltig anwächst, sollen die Bußgelder im Einzelfall auch entsprechend erhöht werden können. Dazu kämen natürlich noch die tatsächlichen Kosten für die legale Entsorgung des Mülls.
Nach der derzeit gültigen Büdinger Abfallsatzung können auch jetzt schon Bußgelder bis zu 50000 Euro für illegale Müllentsorgung verhängt werden. „Diese Höchstgrenze ist angesichts des wachsenden Müllproblems offenbar zu abstrakt“, stellt Harris fest. „Feste Bußgelder, wie sie sich im Verkehrsrecht aber auch in anderen Städten bei Mülldelikten bewährt haben, stellen einen direkten Zusammenhang zwischen der Tat und der zu erwartenden Strafe her.“ Dieses Bewusstsein kann durch entsprechende Veröffentlichungen oder Plakate noch gesteigert werden.
„Damit ein solcher Bußgeldkatalog mehr Wirkung entfaltet, als die bisherige Strafandrohung, muss er auch in der Öffentlichkeit bekannt sein“, erläutert Harris. Außerdem sei es wichtig, Verstöße auch tatsächlich zu ahnden. „Niemand käme auf die Idee, Parkgebühren zu fordern und dabei Falschparker nicht zu bestrafen.“
Angesichts der Vermüllung öffentlicher Straßen und Plätze sowie der Natur habe Büdingen diese Entwicklung viel zu lange geduldet, kritisiert Harris. „Wir rühmen uns gerne damit, dass Büdingen die schönste Stadt Deutschlands ist. Deshalb sind wir verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, um diesem Anspruch gerecht zu werden“, stellt der Fraktionsvorsitzende abschließend fest.

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