Bei einem Besuch im Steinbruch Rinderbügen informierten sich Mitglieder der CDU-Büdingen über die Bedingungen, unter denen die Vogelsberger Basaltwerk GmbH & Co. KG dort Basalt abbauen. Dabei wiesen der Geschäftsführer Bernd Krempel und Betriebsleiter Dieter Pracht, die über das Gelände führten, auf die starke Nachfrage nach dem Rohstoff einerseits und die hohen Umweltauflagen andererseits hin.
Der Vogelsberg sei das größte Basaltvorkommen Europas, betonte Krempel die Bedeutung der Rohstofflagerstätten. Basaltschotter wie er in Rinderbügen produziert werde, sei für den Unterbau von Straßen unverzichtbar. Neben dem Schotter stellen die Vogelsberger Basaltwerke in einer zweiten Anlage Zuschlagstoffe für Beton und Asphaltdecken sowie Filterschichten her. Insgesamt werden im Steinbruch Rinderbügen500000 Tonnen Basalt jährlich verarbeitet. Wegen der großen Nachfrage müssen die 17 Mitarbeiter im Zwei-Schicht-Betrieb arbeiten. Vor allem durch die Weiterverarbeitung des durch Sprengungen gewonnenen Materials werden jährlich zwei Gigawattstunden Strom verbraucht.
Das Betriebsgelände umfasst eine Fläche von 53 Hektar. Zu großen Teilen war dieses Gelände früher mit Wirtschaftswald wie Fichten bewachsen. Die Bedingungen des Abbaus werden durch einen Rahmenbetriebsplan mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt, der bis in das Jahr 2038 reicht geregelt. Darin ist außer der Verpflichtung, Ausgleichsflächen zu schaffen auch die Rekultivierung nach dem Ende des Basaltabbaus festgeschrieben.
„Wenn wir auf einer Fläche den Abbau abgeschlossen haben, werden wir dort am Ende doppelt so viel Wald geschaffen haben, wie für den Abbau gerodet werden musste“, rechnet Krempel vor. Denn als Voraussetzung für den Abbau müsse nicht nur die gleiche Fläche als Ausgleichsmaßnahme angelegt werden. Nach der Verfüllung der früheren Abbaufläche müsse diese auch zusätzlich zu der Ausgleichsfläche mit Bäumen bepflanzt werden. Dabei seien auf mindestens zehn Prozent in Absprache mit der oberen Naturschutzbehörde Biotope anzulegen, betont der Geschäftsführer, dass die Rekultivierung zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen im Vergleich zum Ausgangszustand führe.
Pracht wies auf Nachfrage einiger Teilnehmer darauf hin, dass es auch für den laufenden Betrieb strenge Umweltschutzauflagen gebe, die durchaus auch die Arbeiten teilweise einschränkten. So werde regelmäßig überprüft und protokolliert, welche Tier- und Pflanzenarten den Steinbruch als Lebensraum nutzten. Dabei genieße insbesondere der Uhu, der in den Steilwänden niste, besonderen Schutz. Deshalb müssten Sprengungen gesondert genehmigt werden und seien zu bestimmten Zeiten, wie der Brut gar nicht zulässig.
Abschließend stellte er fest, dass der Betrieb nicht nur auf Tiere und Pflanzen, sondern auch auf Menschen Rücksicht nehme. Neue Sprengstoffe und Techniken hätten hier eine erhebliche Entlastung bei der Staub- und Lärmentwicklung sowie den Erschütterungen bewirkt. Positiv habe sich aber auch der fortschreitende Abbau ausgewirkt. Durch die inzwischen erreichte Tiefe des Steinbruchs sei ein stärkerer Schall- und Staubschutz entstanden.

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