„Die Corona-Pandemie belastet nach wie sehr stark die Situation in den Kindertagesstätten. Eine Demonstration von Eltern vor wenigen Wochen zeigte nur einmal mehr, dass der Frust mittlerweile groß ist. Die in den meisten Einrichtungen nur bis 14:00 Uhr gewährleistete Betreuung ist für viele Familien auf Dauer nicht tragbar. Daher wollen wir einerseits möglichst kurzfristig die Situation mit Alltagshelfern und Gruppenzusammenlegungen verbessern. Zum anderen wollen wir jedoch auch langfristige strukturelle Lösungen finden. Solange die Betreuung jedoch nicht vollständig sichergestellt ist, können wir den Eltern auch nicht zumuten, die Gebühren vollständig zu zahlen“, erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Jonathan König einen Antrag, den die CDU in der kommenden Stadtverordnetenversammlung stellt.

Die Stadt Büdingen hat wegen der nicht gewährleisteten Betreuung bereits für die Monate Dezember 2021 bis Februar 2022 die gesamten Gebühren für die Betreuung und Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen erlassen. Jedoch sind die Gebühren zunächst komplett von den Konten der Eltern abgebucht worden.
Die CDU fordert in ihrem Antrag bereits bei der Abbuchung eine anteilige Gebührenreduzierung für alle nachfolgenden Monate aufgrund verkürzter Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen.

„Gegenüber den Eltern ist es ungerecht, Gebühren für eine nicht tatsächlich erbrachte Betreuung einzuziehen. Daher sollen die Eltern für die folgenden Monate lediglich anteilig für die tatsächlich angebotene und in Anspruch genommene Betreuung und Verpflegung ihrer Kinder zahlen müssen. Da derzeit nicht abzusehen ist, wie lange mit reduzierten Öffnungszeiten infolge der Corona-Pandemie und des Personalmangels zurechnen ist, halten wir diese Lösung für die Eltern als gerechtfertigt“, so Fraktionsgeschäftsführerin Lina Blumenthal abschließend“.

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