Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, lieber Dieter,

hiermit beantrage ich für die CDU-Fraktion, dass der noch zu
konstituierende Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt- und Hochwasserschutz
bis auf Weiteres in jedem Quartal eine außerordentliche Sitzung zum Thema
Hochwasserschutz durchführt.

Begründung: Der Hochwasserschutz hat in dieser Mandatsperiode aus gegebenem
Anlass höchste Priorität. Aufgrund der bereits absehbaren hohen Arbeitsbelastung
des Ausschusses soll durch das beantragte Vorgehen sichergestellt werden, dass
der Hochwasserschutz neben den zahlreichen weiteren Tagesordnungspunkten
regelmäßig und effektiv im Ausschuss bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan König
Vorsitzender der CDU-Fraktion in der
Stadtverordnetenversammlung Büdingen

Antrag: Beantragung von Fließpfadkarten zum Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eine sogenannte Fließpfadkarte für die von Hochwasser durch Starkregenereignisse bedrohten Stadtteile zu beantragen.
Sollte der Magistrat für einen Stadtteil keine Notwendigkeit sehen, eine solche Karte anzufordern, so ist dies gegenüber den Stadtverordneten zu begründen.
Wegen der absehbar langen Bearbeitungszeit bis zur Erstellung (es zählt die Reihenfolge des Antragseingangs) und der hohen Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen soll der Auftrag an das HLNUG alsbald erfolgen.

Begründung:

Wegen der Dramatik der Situation und der unermesslichen Schäden in der Kernstadt sind die Stadtteile bei der Betrachtung des letzten Hochwassers oft in den Hintergrund gerückt. Doch auch dort gab es teilweise große Schäden und betroffene Anwohner. Manche dieser Schäden wären wahrscheinlich vorbeugend zu vermeiden gewesen. Mit Sicherheit lassen sich durch entsprechende Maßnahmen zukünftige Schäden, wenn nicht komplett vermeiden, so doch zumindest verringern.

Das HLNUG untersucht seit geraumer Zeit die Folgen des Klimawandels und von Starkregenereignissen in den Kommunen. Zu diesem Programm gehört auch das Angebot, sogenannte Fließpfadkarten, die anzeigen, über welche Wege bei Starkregen Wasser hangabwärts strömt, zu erstellen. Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass solche kostenpflichtigen Karten (10€/km2) für unsere Stadt und nahezu alle Stadtteile eine wichtige, wenn nicht sogar unentbehrliche Hilfe bei der Planung von Schutzmaßnahmen sind.

Die Mehrzahl der hessischen Kommunen haben den entsprechenden Auftrag an das HLNUG bereits erteilt, sodass Büdingen als besonders betroffene Kommune nun ebenfalls in dieser Sache aktiv werden sollte. Die finanzielle Auswirkung für die Gemarkungsfläche von ca. 123 km², nämlich 1.230 € ist zudem sehr überschaubar.

Weitere, umfangreiche Informationen zu Fließpfadkarten können auf den Internetseiten des HLNUG abgerufen werden:
https://www.hlnug.de/suche?tx_animatesolr_pi1[action]=searchform&tx_animatesolr_pi1[controller]=Solrclient&tx_animatesolr_pi1[sword]=flie%C3%9Fpfade&tx_animatesolr_pi1[start]=0
sowie https://www.hlnug.de/themen/klimawandel-und-anpassung/projekte/klimprax-projekte/klimprax-starkregen/fliesspfadkarten#c38766

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan König
Fraktionsvorsitzender

Antrag: Vergaberichtlinie Bauplätze

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt, eine nach EU-Recht zulässige Richtlinie für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke (Ein und Zweifamilienhäuser) zu erarbeiten.

Diese Richtlinie soll zum einen potentiellen Neubürgern eine reelle Chance bieten in Büdingen ein Baugrundstück zu erwerben, dabei soll aber verhindert werden, dass die Chancen für Büdinger Bürger, sich hier Wohneigentum zu schaffen, unzumutbar verringert werden.
Die Richtlinie soll auf 50 % der zu vergebenden Grundstücke eines Baugebiets angewendet werden. Die restlichen 50 % sollen über ein Losverfahren ohne beschränkende Kriterien vergeben werden.
Interessenten die ein Grundstück, dass nach dieser Vergaberichtlinie zugeteilt wird, erwerben wollen dürfen eine festzulegende Einkommensobergrenze nicht überschreiten.
Bei den 50 % der Grundstücke, die nach Vergaberichtlinie zugeteilt werden ist ein Punktesystem anzuwenden. In diesem Punktesystem sind sowohl Ortbezugskriterien als auch Sozialkriterien anzuwenden. Ortsbezugskriterien können sein: Hauptwohnsitz in Büdingen, Arbeitsstelle in Büdingen, früherer Wohnsitz in Büdingen, Ehrenamt in Büdingen. Sozialkriterien können sein: Einkommen (gestaffelt in verschiedenen Stufen bis zur

Höchstgrenze), Zahl der Kinder, Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen, Schwerbehinderte Familienangehörige, Ehrenamt außerhalb der Stadt Büdingen.
Für die Erfüllung jedes der Kriterien wird ein bestimmter Punktwert zugeteilt. Sollte die aufaddierten Punkte verschiedener Bewerber den gleiche Summenwert ergeben, entscheidet das Los.

Die Auswahl erfolgt in einem offenen und transpatenten Verfahren.

Begründung:

Die Erschließung der letzten Baugebiete in der Stadt Büdingen liegt inzwischen mehre Jahre zurück. Seitdem hat sich der Immobilienmarkt dramatisch verändert. In umliegenden Kommunen lässt sich bereits jetzt beobachten, dass die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Damit sinken gerade auch für Familien aus Büdingen die Chancen sich hier in Büdingen Wohneigentum zu schaffen.
Diese Problematik wird auch die aktuellen Baugebiete betreffen. So ist diese Thematik auch in der Sitzung des Ortsbeirats Eckartshausen am 26.05.2021 eingehend erörtert worden.
Die scheinbar logische Konsequenz aus dieser Entwicklung, Büdinger Interessenten bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke zur bevorzugen, ist nach EU-Recht jedoch nicht zulässig. Alle durch die Stadt Büdingen angebotenen Grundstücke zu verlosen, wie es verschiedentlich auch vorgeschlagen wurde, trägt den geringeren Chancen der Büdinger Familien auf einen Bauplatz, ganz offensichtlich nicht Rechnung. Es gilt unsere Gestaltungsmöglichkeiten als Stadtverordnete zu nutzen, um die Entwicklung in die gewünschten Bahnen zu lenken. Dabei sollen einerseits Ortsfremde nicht von der Vergabe ausgeschlossen werden, aber andererseits engagierte Büdinger Bürger und Familien eine ausreichend große Chance bekommen, sich ihren Wunsch vom eigenen Haus in unserer Stadt zu erfüllen. Bauplätze und Immobilien sind in den letzten Jahren, auch durch niedrige Zinsen, zu einem Spekulationsobjekt geworden.
Viele unserer Nachbarkommunen haben bereits entsprechende Richtlinien verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan König
Fraktionsvorsitzender

Große Anfrage: Ablösung von Stellplätzen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgende große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Vorbemerkung:

In den aktuellen Zeiten reger Bautätigkeit erscheint es teilweise fraglich, wo die entsprechenden Fahrzeuge parken sollen. Oft besteht auf den neu bebauten Grundstücken keine Möglichkeit, die Anzahl der erforderlichen Parkplätze gemäß der gültigen Stellplatz-satzung vom 21.10.2020 zu schaffen. Das Parken der Fahrzeuge auf den öffentlichen Gehwegen stellt allerdings eine Gefahr für Fußgänger und die durchfahrenden Rettungsfahrzuge dar. Oft wird in den Nebenstraßen beidseitig geparkt, sodass für die großen Fahrzeuge wie z.B. die der Feuerwehr kein Durchkommen möglich ist.

Für baurechtlich notwendige Stellplätze, die sich nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen lassen, besteht die Möglichkeit, dieses durch einen Abschluss von Ablöseverträgen, zu umgehen. Zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung kann insoweit, nach Zustimmung des Magistrats, ein festgelegter Geldbetrag an die Stadt bezahlt werden (vgl. beigefügter Auszug aus der Stellplatzsatzung).

§ 8Ablöse
(1) Die Herstellungspflicht nach § 3 kann auf Antrag durch Zahlung eines Geldbetrages ganz oder teilweise abgelöst werden, soweit die Herstellung des Stellplatzes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Ein Ablösungsanspruch besteht nicht. Über den Antrag entscheidet der Magistrat der Stadt Büdingen im Einzelfall.

(2) Das Gebiet der Stadt Büdingen wird in 3 unterschiedliche Zonen unterteilt, die in der beigefügten Anlage gekennzeichnet sind. Es werden folgende Ablösebeträge für Stellplätze und Abstellplätze festgelegt:

Zone 1: Historische Altstadt - Stellplatz nach § 3 Abs. 2a = 2.700 € - Abstellplatz = 600 € - Stellplatz nach § 3 Abs. 2b = 3.600€;
Zone 2: Büdingen Stellplatz nach § 3 Abs. 2a = 6.075 € - Abstellplatz = 600 € - Stellplatz nach § 3 Abs. 2b = 8.100 €;
Zone 3: Ortsteile - Stellplatz nach § 3 Abs. 2a = 4.725 € - Abstellplatz = 400 € - Stellplatz nach § 3 Abs. 2b = 6.300 €

Vor diesem Hintergrund möchten wir bitte folgende Fragen beantwortet wissen:

Fragen:

  1. Wie viele Anträge auf Ablöse der Stellplätze wurden in den letzten 5 Jahren gestellt?
  2. Wie viele Anträge auf Ablöse der Stellplätze wurden durch den Magistrat bewilligt?
  3. Auf welche Stadtteile beziehen sich die gestellten Anträge? (eine Aufstellung der Bewilligungen pro Stadtteil wird erbeten)

Es wird um eine schriftliche Antwort gebeten.

Große Anfrage: Kindergarten „Wassertröpfchen“

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgende große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Vorbemerkung:

Der Kindergarten „Wassertröpfchen“ in der Brunostraße ist am 29. Januar dieses Jahres ebenfalls vom Hochwasser betroffen gewesen. Bedingt durch die Schäden findet der Betrieb seitdem in der Willi-Zinnkann-Halle statt.

Elternvertreter des Kindergartens haben mehrfach bei der CDU-Fraktion nachgefragt, ob wir wissen wie es mit dem Kindergartengebäude und dem aktuellen Betrieb weitergeht. Auch der inzwischen stattgefundene Elternabend scheint die Fragen seitens der Elternschaft nicht geklärt zu haben.

Da wir als Fraktion hierzu keine Antworten hierzu haben, ergeben sich die gestellten Fragen.

Fragen:
1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Schäden am Gebäude?
2. Wie ist der Sachstand bezüglich der Schäden in den Freianlagen?
3. Ist eine Alternative zur Willi-Zinnkann-Halle als Zwischenlösung geplant?
4. Wann kann der Betrieb in der Brunostraße wieder aufgenommen werden? Kann der Betrieb in der Brunostraße überhaupt wieder aufgenommen werden?

  1. Was wird mit dem Kindergartengebäude nun gemacht?
    Wiederaufbau? Aufstockung? Neubau?
  2. Wie ist die Situation in Bezug auf den Turnraum? Wenn der Turnraum mit ins Gebäude muss, wie werden die Gruppen reduziert? Wie wird die Kinderzahl reduziert? Wird dann überhaupt eine weitere Betriebserlaubnis vom Wetteraukreis ausgesprochen?
  3. Wann wird das Außengelände des Kindergartens wieder hergestellt, damit die Kinder vom Bürgerhaus dort hin zum Spielen gehen können?
  4. Wann werden die vom Sicherheitsbeauftragten des Wetteraukreises angezeigten Mängel im Bürgerhaus beseitigt?
  5. Ist die Information zutreffend, dass der Hartplatz mit Rollrasen ausgelegt wird, sodass die Kinder ein Übergangsaußengelände haben?

Es wird um eine schriftliche Antwort gebeten.

Antrag: Sanierung Gehweganlagen B521 Ortsdurchfahrt Düdelsheim

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der grundhaften Erneuerung der Gehweganlagen im Zug der Ausbaumaßnahme der B 521 innerhalb der Ortsdurchfahrt Düdelsheim durch Hessen Mobil wird zugestimmt.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto. Im Gegenzug sind Einnahmen von ca. 225.000 € durch Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesetz zu erwarten.
Weiterhin sind die Gesamtmittel im Haushaltsplan 2022/2023 verbindlich einzustellen und über eine Verpflichtungsermächtigung (ggf. im Rahmen eines Nachtragshaushalts 2021) abzusichern.
Für die Planungskosten sind aus den für Planungen vorgesehenen Mitteln des Haushaltsplans 2021 20.000 € vorzusehen.

Begründung:
Der umfassend begründete und inhaltlich unstrittige Antrag war an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen worden. Durch die unzutreffende Straßenbezeichnung in der Überschrift der entsprechenden Beschlussvorlage (B 457 statt B 521) wurde der Antrag nicht mehr behandelt und die noch in 2021 für die Planung benötigten 20.000 € sind deshalb durch die Stadtverordneten-versammlung bisher noch nicht wirksam beschlossen worden.

Um den unlängst aufgestellten Zeitplan für die Maßnahme nicht zu gefährden, ist ein umgehender Beschluss entsprechend dieser Beschlussvorlage erforderlich.

Große Anfrage: Bauarbeiten am Bahnhof Büdingen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgende große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Vorbemerkung:

Die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2018 hat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass der Magistrat darauf hinwirkt, dass ein Zugang zum Bahnhof Büdingen von der Straße „Über der Seeme“ sowie eine zeitgemäße Fußgängerquerung über die Gleise errichtet wird (Vorlage: III/148/2018). Diese Maßnahmen sind aufgrund des deutlichen Bevölkerungswachstums, des deutlichen Anstiegs der Kundenfrequenz am Bahnhof Büdingen sowie vor dem Hintergrund des Umweltschutzes dringend erforderlich.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 19.10.2018 teilte sodann die 1. Stadträtin mit, dass der Magistrat Gespräche mit RMV und der für den Ausbau zuständigen Abteilung der DB geführt hat. Derzeit warte man auf die Zahlen für verschiedene Varianten des Ausbaus, welche die DB melden wollte (Vorlage: Anf/206/2018).

Seitdem ist diesbezüglich keine Information mehr erfolgt. Nun fällt auf, dass am Bahnhof Bauarbeiten stattfinden (vgl. beigefügte Aufnahme vom 22.04.2021, Verwendung ist gestattet). Die angetroffenen Bauarbeiter teilten mit, es handele sich um Reparaturen an den Bahnsteigen. Sie konnten jedoch keine weiteren Auskünfte zum Zusammenhang der Arbeiten mit den o.g. Planungen geben.

Aus dieser Sachlage ergeben sich die gestellten Fragen.

Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Errichtung einer Gleisquerung?
  2. Welche Arbeiten werden derzeit am Bahnhof Büdingen durchgeführt? Stehen diese im Zusammenhang mit der avisierten Erneuerung der Bahnsteige?
  3. Falls Frage 2 zu verneinen ist: Wann ist nach den Informationen des Magistrats mit der Erneuerung der Bahnsteige zu rechnen? Falls Frage 2 zu bejahen ist: Konnten die Interessen der Stadt bezüglich einer zeitgemäßen Fußgängerquerung sowie eines Zugangs von der Straße „Über der Seeme“ berücksichtigt werden?

Es wird um eine schriftliche Antwort gebeten.

Antrag: Erlass der Gebühren für die Sportplatzpflege für das Jahr 2021

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat erlässt den Büdinger Sportvereinen die Gebühren für die Sportplatzpflege für das Jahr 2021.

Begründung:
Dies soll aufgrund der weggebrochenen Einnahmen durch die Pandemie erfolgen. Die lange Zwangspause verschärft die bei vielen Sportvereinen im Amateurbereich die ohnehin schon angespannte Finanzlage.

Ein solcher Erlass wurde bereits im Vorjahr gewährt. Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie ist die aktuelle Situation der Sportvereine vergleichbar prekär wie im Vorjahr. Daher ist es aus Sicht der CDU-Fraktion sachgerecht, den betreffenden Büdinger Vereinen auch im Jahr 2021 die Gebühren für die Sportplatzpflege, analog dem Magistratsbeschluss vom 27.08.2020, für das komplette Jahr 2021 zu erlassen.

Antrag –Räume für die Brauch-Bar

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt Räume (Eingangsbereich und Umkleide) im ehemaligen Hallenbad am Dohlberg dem Projekt Brauch-Bar übergangsweise bis zu einer anderen sinnvollen Nutzung des leerstehenden Hallenbades zu überlassen.

Begründung:

Das Projekt Brauch-Bar in der Ehrenamtsagentur e.V. hat sich in den letzten Jahren in Büdingen etabliert. Viele Bürger schätzen die Brauch-Bar und den Gedanken der dahintersteht, statt nicht mehr benötigte Gegenstände wegzuwerfen, diese anderen Bürgern zur Verfügung zu stellen. Das Projekt fördert nicht nur den Austausch von Gegenständen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander in unserer Stadt. Weil die Räume hinter der Hellerschen Buchhandlung in denen die Brauch-Bar seit ihrer Gründung untergebracht ist, offenbar anders genutzt werden sollen, sucht das Projekt bereits seit einigen Wochen vergeblich neue Räume. Es ist abzusehen, dass diese auf dem freien Immobilienmarkt nicht zu finden bzw. zu finanzieren sein werden. Andererseits steht das Hallenbad seit einigen Jahren ungenutzt leer. Die CDU Fraktion hat zwar ein sinnvolles Nachnutzungskonzept entwickelt. Eine Umsetzung dieses Konzepts ist bisher jedoch leider noch nicht absehbar. Es spricht deshalb nichts dagegen bis auf Weiteres der Brauch-Bar Räume im leerstehenden Hallenbad zu überlassen. Dies umso mehr als das Projekt Brauch-Bar bzw. die Ehrenamtsagentur auch in das von uns angedachte Nutzungskonzept für das leerstehende Hallenbad integrierbar wäre. Eventuell anfallende Kosten um Räume im Hallenbad herzurichten, könnten über Förderprogramme oder Stiftungen finanziert werden. Sollten von städtischer Seite dem Projekt Brauch-Bar keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, ist zu befürchten, dass das Projekt seine sinnvolle Arbeit einstellen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Antrag – Verkehrssituation Rohrbach
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird aufgefordert, auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur R-FGÜ 2001 – hier „begründete Ausnahmefälle“ einen Fußgängerüberweg über den „Länderweg“ anzuordnen.
Die Kosten für die Errichtung trägt die Stadt Büdingen

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2019 hat einen solchen Fußgängerüberweg einstimmig beschlossen.

Jedoch ergaben die entsprechenden Anfragen bei der Polizei sowie HessenMobil ergaben jedoch, dass dieser aufgrund zu geringer Verkehrsmengen grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Jedoch lässt die o.g. Richtlinie in begründeten Fällen Ausnahmen zu. Unseres Erachtens liegt mit der Situation in Rohrbach eine solche begründete Ausnahme vor. Auf den damaligen Antragstext wird insoweit verwiesen.
Eine solche besondere Situation liegt auch deshalb vor, weil eine bauliche Querungshilfe an der betreffenden Stelle aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht umsetzbar ist.

Begründung des damaligen Antrags:

Als der Länderweg gebaut wurde, gab es bei den Bewohnern von Rohrbach bereits Befürchtungen, dass sich die Ortsdurchfahrt damit zur Abkürzung für den kurvenreichen Abschnitt der B521 entwickelt. Die Stadt versprach ihnen, dass dies durch geeignete Maßnahmen verhindert werden würde. Heute wissen wir, dass die Befürchtungen der Bürger wahr geworden sind. Maßnahmen der Stadt, die Ortsdurchfahrt unattraktiver zu machen, sind entweder nicht ausreichend oder ganz unterblieben. Um eventuell wenige Sekunden Zeit und einige Meter Strecke zu sparen, fahren zahlreiche Autos durch Rohrbach und gefährden dabei teilweise auch Fußgänger und Schulkinder.

Deshalb ist es nach Jahrzehnten Zeit, endlich unser Versprechen gegenüber den Rohrbachern einzulösen. Die oben genannte Fahrbahnverengung hat sich in anderen Dörfern bereits zu Verlangsamung des Verkehrs bewährt. Dadurch entsteht direkt mehr Sicherheit vor allem auch für Schulkinder, die im Bereich der genannten Kreuzung die Straße überqueren.

Als zweiter Baustein für die Sicherheit von Fußgängern wird eine sogenannte Querungshilfe in diesem Bereich gefordert. Diese verringert insbesondere auch die Gefahren für die Nutzer der benachbarten Bushaltestelle.

Mit freundlichem Gruß

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Anfrage

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Unter dem Eindruck der Ereignisse in der Nacht vom 10. auf den 11.10.2020 am Loudeacplatz möchte die CDU-Fraktion vom Magistrat folgende Fragen beantwortet bekommen:

  1. Die Stadtverordneten haben am 23.02.2018 eine Wettaufwandsteuer beschlossen. Welche Einnahmen hat die Stadt bisher aus dieser Steuer erzielt? Wie hat sich das diesbezügliche Steueraufkommen entwickelt?

Ziel der Einführung der Wettaufwandsteuer war, ein Geschäftsmodell, das seine Gewinne auf Kosten der Gesellschaft erwirtschaftet und damit teilweise hohe Folgekosten für die Allgemeinheit produziert, zu erschweren.

  1. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Büdingen innerhalb des derzeit geltenden Rechts, die weitere Ansiedlung von Sportbars, Wettbüros und Spielotheken zu verhindern?

  2. Gibt es Initiativen der Verwaltung, eventuell gemeinsam mit dem Gewerbeverein, damit Immobilienbesitzer im Stadtzentrum ihre Ladenlokale nicht an solche problematischen Betriebe vermieten?

  3. Könnte eine gemeinsame Initiative mehrerer Kommunen zum Beispiel über den HSGB für strengere Auflagen für solche Betriebe der Stadt Büdingen mehr Möglichkeiten geben, eine Genehmigung zu verweigern?

  4. Ist es vor dem Hintergrund, dass sich in unmittelbarer Nähe des Casa Atrium um das Sportwettbüro ein Milieu angesiedelt hat, das mit dem Gedanken des Jugendschutzes nicht vereinbar ist, sinnvoll, ausgerechnet dort ein Jugendzentrum einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Antrag – Firmenwegweiser Reichardsweide

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt einen Firmenwegweiser im Zufahrtsbereich der Reichardsweide zu installieren.

Begründung:

Trotz moderner Technik wie Navigationssysteme ist eine gute Auffindbarkeit des Firmenstandorts immer noch ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft. Daher sollte die Verkehrsführung für auswärtige Geschäftskunden, Besucher und Lieferanten verbessert werden. Wir möchten unnötigen Suchverkehr reduzieren und erhoffen uns eine optische Aufwertung. Letztlich ist ein Firmenwegweiser eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung, die sehr kostengünstig und gleichzeitig effektiv ist. Im Grunde sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Antrag – Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freizeitgartenanlage
„Beim langen Weidbaum“

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Magistrat wird beauftragt einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freizeitgartenanlage „Beim langen Weidbaum“ zu erstellen.

  2. Die Stadt Büdingen wird Betreiber der Freizeitgartenanlange und erstellt in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) eine Freizeitgartensatzung zur Nutzung der Gärten.

Begründung:

Ein Stück Grün als Garten – davon träumen viele Mieter. Doch um eine Parzelle in einer Freizeitgartenanlage zu pachten, braucht man viel Glück.
Die Nachfrage an Freizeitgärten ist sehr hoch und durch Corona noch gestiegen. Auch auf dem Land übersteigt sie das Angebot bei weitem. Umso wichtiger, dass die Stadt Büdingen neue Freizeitgartenanlagen schafft. Sie steigern nicht nur die Biodiversität, sondern auch das Wohlgefühl der Nutzer und können zu einer preiswerten, gesunden Ernährung beitragen.
Die in städtischer Hand befindenden Grundstücke „Beim langen Weidbaum“ sollen alle abgeräumt und so vorbereitet werden, dass sie sich zur Anlage von Kleingärten eignen. Der Lagerplatz des Bauhofs wird auf ein anderes städtisches Grundstück verlegt. Die Stadt Büdingen ist Betreiber der Freizeitgartenanlage und erstellt in Anlehnung an das BKleingG eine Benutzungssatzung für die Anlage in welcher geregelt wird in welchem Umfang der Garten genutzt werden darf. So soll eine Verwüstung oder unkontrollierter Bewuchs verhindert werden.

Da das Thema sehr umfangreich ist, sind wir bereit das Thema im Bau und Planungsausschuss zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Antrag – Fußgängerüberweg „Über der Seeme“

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat prüft die Möglichkeit, in der Straße „Über der Seeme“ kurz vor dem Kreuzungsbereich „Berliner Straße/Über der Seeme“ einen Fußgängerüberweg zu errichten.
Sofern ein Fußgängerüberweg dort umsetzbar ist, werden die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2021 eingestellt.

Begründung:

Im Kreuzungsbereich „Berliner Straße/Über der Seeme“ kommt es beim Überqueren der Straße „Über der Seeme“ beinahe täglich zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Wir teilen die Einschätzung des Ortsbeirats Büdingen, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Auch wir beobachten diese Situation seit einiger Zeit und sind von Bürgern darauf angesprochen worden.

Wir meinen, dass eine Querungshilfe an dieser Stelle jedoch nicht sinnvoll und wahrscheinlich auch nicht genehmigungsfähig ist, da sie den Einmündungsbereich noch unübersichtlicher machen würde.
Ein Fußgängerüberweg (sog. „Zebrastreifen“) wäre aus unserer Sicht als auch aus Sicht der betroffenen Bürger, mit denen wir gesprochen haben, die sinnvollste Lösung. Wir sind uns sicher, dass die entsprechende Anzahl an Fußgängern und Fahrzeugen an dieser Stelle erreicht wird.
Zudem befindet sich im Bereich „Über der Seeme“ das Parkhaus, ein Pflegeheim sowie ein Kindergarten. Das Gebiet ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen; der Verkehr hat entsprechend zugenommen und wird perspektivisch noch weiter zunehmen. Viele Fußgänger gehen auf Ihrem Weg z.B. zum Bahnhof über die Straße „Über der Seeme“. Auch queren viele Schüler auf dem Weg zur Schule diese Straße.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender

Antrag – Interessenbekundungsverfahren Interkommunale Landesgartenschau

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sie werden gebeten, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat reicht bei der zuständigen Stelle das Interesse der Stadt Büdingen in Form eines Interessenbekundungsverfahrens bezüglich der Beteiligung an einer interkommunalen Landesgartenschau ein.

Begründung:

Die entsprechende Frist endet am 31.01.2020. Da die Stadtverordneten hierüber zu entscheiden haben, stellt die CDU vorsorglich diesen Antrag. Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harris
Fraktionsvorsitzender