Eine familienfreundliche Stadt braucht ein gutes Angebot an Kindertagesstätten (KiTas) und Betreuungsmöglichkeiten. Damit die dafür notwendigen Gelder sinnvoll und bedarfsgerecht eingesetzt werden, müssen die Eltern stärker an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Die CDU Büdingen spricht sich für mehr Mitsprache der Familien und gegen Beschränkungen bei dem Recht zum Elternbeirat zu kandidieren aus.

Kinderbetreuung und die dafür notwendigen Mitarbeiterinnen sind einer der größten Teilbereiche des städtischen Haushalts. Trotz der erheblichen Kosten, mit denen die Stadt die KiTas finanziert, besteht kein Zweifel, dass dieses Geld grundsätzlich gut angelegt ist. „Eine möglichst frühzeitige Förderung der Kinder verbessert ihre späteren Bildungschancen“, stellt Petra Engelhard, CDU-Vertreterin im Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales (JKS) fest. Dagegen lassen sich Kenntnisse und Fähigkeiten, die Kinder in ihren ersten Lebensjahren nicht lernen konnten, nur schwer aufholen.

Doch nicht nur für die Bildung kommender Generationen sind KiTas wichtig. Viele Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile zum Einkommen beitragen. Das ist aber nur möglich, wenn sie wissen, dass ihre Kinder während der Arbeitszeit gut betreut werden. Dabei können sie sich in Büdingen auf eine Vielzahl von Erzieherinnen und Erziehern in städtischen, kirchlichen und Waldkindergärten sowie Tageseltern verlassen.

Gerade auch angesichts des hohen Kostenanteils, den die Kinderbetreuung im städtischen Haushalt hat, muss immer wieder überprüft werden, ob das Angebot dem tatsächlichen Bedarf der Mehrzahl der Eltern entspricht. „Stadtverordnete und Verwaltung sind hier auf die

Unterstützung der Eltern, deren Vertreter in einem Beirat organisiert sind“, angewiesen, erläutert Benjamin Harris, Bürgermeisterkandidat der CDU. „Ich wünsche mir, dass wir in Büdingen zukünftig dieses praktische Wissen viel stärker nutzen und Eltern mehr in Entscheidungen einbeziehen.“ In einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung fordert die CDU deshalb, den Elternbeirat bei Fragen, die zum Beispiel Betreuungszeiten, Kosten, Mahlzeiten oder Satzungsänderungen betreffen, grundsätzlich in die Weiterentwicklung der KiTas einzubinden.

Harris weist darauf hin, dass Entscheidungen, die die Interessen möglichst vieler Eltern widerspiegeln sollen, eine breite Basis benötigen. „Im Gespräch mit Bürgern aber auch im Freundeskreis bemerke ich, wie stark sich Lebenswelten unterscheiden.“ Betreuungsangebote, die für den einen gut sind, können an den Bedürfnissen anderer Familien vorbei gehen.

Ohnehin sei das Interesse der Bürger, sich ehrenamtlich zu engagieren auch wegen der beruflichen Belastung eher rückläufig, hat er beobachtet. Eine Entwicklung, die auch vor Schul- und KiTa-Elternbeiräten nicht Halt macht. Umso mehr ist Harris erstaunt gewesen, als er einen Vorschlag der Verwaltung gelesen hat, in dem das Recht, sich in einen KiTa-Elternbeirat wählen zu lassen, neu geregelt werden soll. „Wenn wir diesen Vorschlag umsetzen, schließen wir große Teile der Eltern von der Kandidatur aus“, befürchtet Harris. Im schlimmsten Fall könne es sein, dass sich nicht mehr genügend Kandidaten finden, um einen Elternbeirat zu bilden.

Nach den Vorstellungen der Verwaltung sollen zukünftig nicht nur Mitarbeiterinnen der KiTas von der Wahl in den Elternbeirat ausgeschlossen sein. Der Magistrat möchte das Verbot auf sämtliche Beschäftigte der Stadt Büdingen sowie die Magistratsmitglieder und Stadtverordneten ausdehnen. Sogar die Mitarbeiter von Firmen und Institutionen, die vertraglich mit der Stadt Büdingen verbunden sind, sollen aus den Beiräten ausgeschlossen werden. Damit sollen Interessenkonflikte der Mitglieder der Elternbeiräte vermieden werden.

Schon der Gedanke, Stadtverordnete aus den Beiräten fern halten zu wollen, zeuge von einem merkwürdigen Demokratieverständnis. Das Verbot aber sogar auf Mitarbeiter von Unternehmen, mit denen die Stadt Büdingen Verträge hat, ausdehnen zu wollen, findet er absurd. „Mir fehlt die Phantasie, mir vorzustellen, wo ein Mitarbeiter von OVAG, Sparkasse oder Volksbank einen beruflichen Interessenkonflikt haben könnte, wenn er dem Elternbeirat der KiTa angehört.“ Sollten sich in Einzelfällen die Interessen überschneiden, genüge es, in der Satzung ähnlich wie bei den Stadtverordneten den Ausschluss der Betroffenen von Beratung und Beschlüssen zu regeln. In der Demokratie gehe es ja gerade darum, über Dinge zu entscheiden, von denen man persönlich betroffen ist, erläutert Harris. „Wir sollten deshalb über jeden Bürger froh sein, der bereit ist, sich ehrenamtlich zu engagieren. Denn nur so können in den Elternbeiräten wie in der Stadtverordnetenversammlung Entscheidungen im Interesse von Eltern und Bürgern getroffen werden.“

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